Kosmetikerin EFZ auf dem zweiten Bildungsweg

Berufserfahrung anerkennen lassen. Wissen ergänzen. EFZ erwerben.

Du arbeitest bereits seit mehreren Jahren als Kosmetikerin und möchtest deine berufliche Erfahrung mit einem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis (EFZ) abschliessen?
Der zweite Bildungsweg nach Art. 32 BBV ermöglicht erfahrenen Berufsleuten, das Qualifikationsverfahren zur Kosmetikerin EFZ zu absolvieren, ohne eine reguläre berufliche Grundbildung durchlaufen zu müssen. Unser berufsbegleitender Vorbereitungslehrgang vermittelt dir gezielt die theoretischen und praktischen Kompetenzen, die du für das Qualifikationsverfahren benötigst. Dabei bauen wir auf deiner vorhandenen Berufserfahrung auf und schliessen gezielt jene Wissens- und Praxislücken, die für einen erfolgreichen EFZ-Abschluss entscheidend sind.

Deine Berufserfahrung ist die Grundlage
Du bringst bereits viel aus deinem Berufsalltag mit. Im Lehrgang vertiefst und erweiterst du deine Kenntnisse und bringst dein Fachwissen auf den aktuellen Stand der beruflichen Grundbildung Kosmetikerin EFZ. Theorie und Praxis werden dabei konsequent miteinander verbunden. Du lernst nicht einfach für eine Prüfung, sondern entwickelst deine bestehenden beruflichen Kompetenzen gezielt weiter.

Gezielte Vorbereitung auf das Qualifikationsverfahren
Der Unterricht orientiert sich an den Anforderungen der aktuellen Bildungsverordnung und des Bildungsplans für Kosmetikerinnen EFZ. Im Lehrgang werden die für das Qualifikationsverfahren relevanten theoretischen und praktischen Kompetenzen systematisch erarbeitet, vertieft und trainiert. Dazu gehören insbesondere die professionelle Planung und Durchführung kosmetischer Behandlungen, die Beurteilung von Haut und Behandlungssituationen, Hygiene und Sicherheit, Kundenberatung, Produktkenntnisse sowie weitere berufsrelevante Fachkompetenzen. Übungen, Lernkontrollen und prüfungsnahe Aufgaben helfen dir dabei, deinen Wissensstand laufend zu überprüfen und dich Schritt für Schritt auf das Qualifikationsverfahren vorzubereiten.

Berufsbegleitend und praxisorientiert
Der Lehrgang ist so aufgebaut, dass er sich mit deiner beruflichen Tätigkeit verbinden lässt. Präsenzunterricht bei praktische Trainingseinheiten, Online-Unterricht für die Theorie und begleitetes Selbststudium greifen ineinander. So kannst du neues Wissen unmittelbar mit deiner bisherigen Berufspraxis verknüpfen und gezielt dort trainieren, wo du zusätzliche Sicherheit benötigst.

Deine Vorteile:

  • berufsbegleitende Vorbereitung auf das Qualifikationsverfahren
  • Theorie und praktische Ausbildung aus einer Hand
  • Unterricht nach den aktuellen Anforderungen der beruflichen Grundbildung
  • gezielte Vertiefung und Ergänzung deiner vorhandenen Berufserfahrung
  • praxisnahe Übungen und prüfungsorientierte Lernkontrollen
  • persönliche Begleitung durch erfahrene Fachdozentinnen
  • intensive Vorbereitung auf das Qualifikationsverfahren
  • Abschluss mit dem eidgenössisch anerkannten EFZ Kosmetikerin nach bestandenem Qualifikationsverfahren

Zulassungsvoraussetzungen

Für die Teilnahme an unserem Vorbereitungslehrgang ist eine Zulassung durch das zuständige kantonale Berufsbildungsamt erforderlich. In den Lehrgang werden nur Teilnehmerinnen aufgenommen, die vor Kursbeginn die entsprechende Zulassung ihres Kantons vorweisen können. Bitte kläre deshalb frühzeitig mit dem Berufsbildungsamt deines Wohnkantons ab, ob du die Voraussetzungen für die Nachholbildung nach Art. 32 BBV erfüllst.

Für die Zulassung zum Qualifikationsverfahren müssen zum Zeitpunkt der Prüfung grundsätzlich mindestens fünf Jahre berufliche Erfahrung nachgewiesen werden, davon mindestens drei Jahre berufliche Praxis im Tätigkeitsfeld der Kosmetikerin EFZ. Die Prüfung der individuellen Voraussetzungen sowie der Entscheid über die Zulassung liegen ausschliesslich beim zuständigen kantonalen Berufsbildungsamt.

Wichtig: Die Anmeldung zu unserem Lehrgang ersetzt die kantonale Zulassung nicht. Eine definitive Aufnahme in den Lehrgang erfolgt erst nach Vorlage der entsprechenden Zulassungsbestätigung.

Dein Weg zum eidgenössischen Abschluss
Viele Kosmetikerinnen verfügen über jahrelange praktische Erfahrung, haben jedoch nie die Möglichkeit gehabt, einen eidgenössischen Berufsabschluss zu erwerben. Mit der Nachholbildung nach Art. 32 BBV kannst du diesen Schritt nachholen. Nutze deine Berufserfahrung als Fundament und ergänze sie mit dem Wissen und den praktischen Kompetenzen, die dir noch fehlen – auf deinem Weg zur Kosmetikerin EFZ.

Kursort
6340 Baar ZG und online www.sgmk-academy.ch
 
Für weitere Auskünfte und Preisangaben wende dich bitte an: info@sgmkverband.ch oder Telefon 078 749 25 88

Zusatz-Infos: Revidierte Bildungsverordnung ab Januar 2024 (Bi-Vo-2024)